Zahnaufhellung: Zahnarzt oder Kosmetikstudio in Berlin?
Der Unterschied ist rechtlich: Zahnaufheller mit mehr als 0,1 bis höchstens 6 Prozent Wasserstoffperoxid dürfen laut EU-Recht nur an Zahnärzte abgegeben werden. Außerhalb der Zahnarztpraxis sind bis 0,1 Prozent erlaubt. Bei SHAPE MY SMILE in Berlin-Friedrichshain kostet das zahnärztliche In-Office-Bleaching ab 99 €* nach GOZ.

Zahnaufhellung wird in Berlin von Zahnarztpraxen und von kosmetischen Anbietern angeboten.
Auf den ersten Blick wirken die Angebote ähnlich, rechtlich gelten jedoch unterschiedliche Regeln. Entscheidend ist, wie viel Wasserstoffperoxid ein Mittel enthält oder freisetzt. Davon hängt ab, wer es abgeben und anwenden darf.
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage, was sie für dich praktisch bedeutet und für wen Bleaching nicht geeignet ist.
Inhalt dieses Artikels
- Was regelt das EU-Recht bei der Zahnaufhellung?
- Was bedeutet der Zahnarztvorbehalt praktisch für dich?
- Was ist bei einer kosmetischen Zahnaufhellung erlaubt?
- Für wen ist Bleaching nicht geeignet?
- Was sagen Zahnärzte zu Bleaching?
- Wie läuft eine professionelle Zahnaufhellung in Berlin-Friedrichshain ab?
- Häufige Fragen
- Quellen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle zahnärztliche Untersuchung. Ob und welche Behandlung für dich passt, klären wir im Termin nach Befund.
Was regelt das EU-Recht bei der Zahnaufhellung?
Die Regeln stammen aus der Richtlinie 2011/84/EU, die seit dem 31. Oktober 2012 anzuwenden ist. Heute stehen sie in Anhang III der EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009, wie die Bundeszahnärztekammer erläutert. Wasserstoffperoxid ist der Wirkstoff, der Farbstoffe im Zahn aufhellt. Maßgeblich ist das enthaltene oder freigesetzte Wasserstoffperoxid, also auch Wirkstoffe, die es erst im Mund abgeben.
| Gehalt an Wasserstoffperoxid (enthalten oder freigesetzt) | Wer darf es erhalten und anwenden? | Weitere Bedingungen |
|---|---|---|
| bis 0,1 % | frei verkäuflich, Anwendung ohne Zahnarzt möglich | übliche Mundpflegeprodukte |
| mehr als 0,1 % bis 6 % | Abgabe nur an Zahnärzte; erste Anwendung je Zyklus durch den Zahnarzt oder unter seiner direkten Aufsicht | nicht bei Personen unter 18 Jahren; Konzentration muss angegeben sein |
| mehr als 6 % | als kosmetisches Zahnaufhellungsmittel nicht vorgesehen | laut Wissenschaftlichem Ausschuss Konsumgüter der EU nicht sicher für Verbraucher |
Abgabe nur an Zahnärzte
Mittel mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid dürfen nach der Richtlinie nur an Zahnärzte abgegeben werden. Innerhalb eines Behandlungszyklus muss die erste Anwendung stets beim Zahnarzt oder unter seiner direkten Aufsicht erfolgen. Für den Rest des Zyklus darf das Mittel danach auch zur Anwendung zu Hause überlassen werden.
Was die Richtlinie begründet
Der Wissenschaftliche Ausschuss Verbrauchersicherheit der EU hielt solche Mittel nur unter Bedingungen für unbedenklich. Dazu zählen eine angemessene klinische Untersuchung vorab und eine kontrollierte Anwendung. Genau diese Bedingungen setzt die Richtlinie über den Zahnarztvorbehalt um.
Keine Anwendung unter 18 Jahren
Für diese Konzentrationen schreibt das EU-Recht den Hinweis vor, sie nicht bei Personen unter 18 Jahren anzuwenden. Minderjährige erhalten deshalb bei uns kein Bleaching. Bei Verfärbungen in diesem Alter klären wir die Ursache und besprechen andere Wege.
Was bedeutet der Zahnarztvorbehalt praktisch für dich?
Die Bundeszahnärztekammer bezeichnet das Bleichen der Zähne als Tätigkeit, die dem Zahnarzt vorbehalten ist. Befund, Diagnose und Therapieentscheidung gehören untrennbar dazu. Für dich zeigt sich das in mehreren konkreten Schritten.
Befund vor der Behandlung
Vor dem Bleaching untersucht der Zahnarzt Zähne, Zahnfleisch und vorhandene Füllungen. Karies und oberflächliche Verfärbungen werden ausgeschlossen, um Komplikationen zu vermeiden. Erst danach steht fest, ob ein Bleaching für dich sinnvoll ist.
Aufklärung über Alternativen
Laut Bundeszahnärztekammer gehört eine Aufklärung über Alternativen, Nebenwirkungen und Folgen für Füllungen oder Zahnersatz dazu. Manchmal reicht schon eine professionelle Zahnreinigung. In anderen Fällen passt ein anderes Verfahren besser.
Konzentration und Kontrolle
In der Praxis wählt der Zahnarzt Konzentration und Einwirkzeit passend zu deinem Befund. Lippen und Zahnfleisch werden während der Einwirkzeit geschützt. Treten Beschwerden auf, kann das Team die Behandlung sofort anpassen oder beenden.
Was ist bei einer kosmetischen Zahnaufhellung erlaubt?
Außerhalb einer Zahnarztpraxis sind Zahnaufhellungsmittel mit höchstens 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid zulässig. Das gilt für frei verkäufliche Produkte und für kosmetische Anwendungen gleichermaßen. Frei verkäufliche Produkte mit dieser Grenze haben laut Verbraucherzentrale eine geringe Wirkung. Welche Methode ein Anbieter einsetzt, solltest du dir deshalb genau erklären lassen.
Nach der Konzentration fragen
Bei jedem Angebot kannst du nach dem Wirkstoff und seiner Konzentration fragen. Die Angabe in Prozent ist für Mittel über 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid vorgeschrieben. So kannst du selbst einordnen, welche Regeln für das Produkt gelten.
Oberflächliche Verfärbungen
Beläge von Kaffee, Tee oder Tabak sitzen oft nur auf der Zahnoberfläche. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine professionelle Zahnreinigung solche Verfärbungen entfernen kann. Das ist ein sinnvoller erster Schritt vor jeder Aufhellung.
Für wen ist Bleaching nicht geeignet?
Nicht jeder Mund ist für eine Zahnaufhellung bereit. Die folgenden Punkte nennen Bundeszahnärztekammer, Verbraucherzentrale und EU-Recht als Gründe gegen ein Bleaching oder für eine Vorbehandlung.
Schwangerschaft und Stillzeit
Die Bundeszahnärztekammer rät Schwangeren und Stillenden grundsätzlich von einer Zahnaufhellung ab. Wir verschieben das Bleaching deshalb auf die Zeit danach.
Personen unter 18 Jahren
Für Mittel mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid schreibt das EU-Recht vor, sie nicht bei Minderjährigen anzuwenden. Das gilt unabhängig davon, wo die Behandlung stattfindet.
Unbehandelte Karies und undichte Füllungen
Hier kann das Bleichmittel laut Bundeszahnärztekammer bis zum Zahnnerv vordringen. Karies und defekte Füllungen behandeln wir deshalb immer zuerst.
Freiliegende Zahnhälse und Parodontitis
Die Verbraucherzentrale nennt freiliegende Zahnhälse und Parodontitis als Gründe gegen ein Bleaching. Überempfindliche Zähne reagieren danach laut Bundeszahnärztekammer noch sensibler.
Füllungen, Kronen und Veneers
Zahnersatz und Füllungen werden durch Bleaching nicht heller. Nach der Aufhellung können sie dunkler wirken als die natürlichen Zähne daneben.
Was sagen Zahnärzte zu Bleaching?
Die Bundeszahnärztekammer schreibt, dass die aktuelle Datenlage bei regelrechter Anwendung nicht auf erhebliche Nebenwirkungen hinweist. Voraussetzung sind Befund, Aufklärung und zahnärztliche Kontrolle. Vorab sollte laut Kammer immer eine professionelle Zahnreinigung erfolgen.
Empfindlichkeit als häufigste Nebenwirkung
Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Ausschusses Konsumgüter der EU reagieren Zähne nach dem Bleaching häufig empfindlicher auf Temperaturwechsel. Diese Empfindlichkeit verschwindet in der Regel innerhalb weniger Tage. Bei starken Schmerzen soll die Behandlung laut Bundeszahnärztekammer sofort gestoppt werden.
Professionelle Zahnreinigung vorab
Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt vor jeder Methode eine professionelle Zahnreinigung, kurz PZR. Sie entfernt Beläge, damit das Bleichgel gleichmäßig an die Zahnoberfläche gelangt. Außerdem zeigt sich danach die tatsächliche Zahnfarbe.
Ursache der Verfärbung klären
Derselbe Ausschuss empfiehlt, dass Zahnärzte vor der Behandlung die Ursache der Verfärbung feststellen. Ein dunkler, wurzelbehandelter Zahn braucht zum Beispiel ein Bleichen von innen. Die Verbraucherzentrale beschreibt dieses Verfahren als eigene Methode mit mehreren Terminen.
Wie läuft eine professionelle Zahnaufhellung in Berlin-Friedrichshain ab?
Bei SHAPE MY SMILE in der Grünberger Straße 22 findet jedes Bleaching in der Praxis unter zahnärztlicher Kontrolle statt. Eine Abgabe von Bleichmitteln zur Anwendung zu Hause gehört nicht zu unserem Angebot. Die Pakete kosten ab 99 €* nach GOZ.
Befund und Farbbestimmung
Zuerst untersuchen wir deine Zähne und bestimmen die Ausgangsfarbe mit der VITA-Skala. Das ist ein Farbmusterring, mit dem Zahnfarben vergleichbar erfasst werden. Auf Wunsch reinigen wir die Zähne vorab mit der PZR Express für 79 €.
Schutz und Einwirkzeit
Lippen und Zahnfleisch werden abgedeckt, dann tragen wir das Bleichgel auf. Je nach Paket dauert die Einwirkzeit 20 bis 60 Minuten. Nur in Paket 4 für 350 € kommt das fläsh®-LED-System zum Einsatz.
Kontrolle und Nachsorge
Am Ende bestimmen wir die Farbe erneut und dokumentieren das Ergebnis. Du erhältst Hinweise zur Nachsorge für die ersten 48 Stunden. Bei Fragen oder Empfindlichkeit erreichst du uns direkt in der Praxis.
Ich untersuche vor jedem Bleaching, warum die Zähne verfärbt sind und ob Karies oder undichte Füllungen vorliegen. Diese Einschätzung kann nur eine zahnärztliche Untersuchung leisten. Wenn ein Bleaching nicht passt, sage ich dir das offen und nenne dir Alternativen. Schwangeren und Minderjährigen biete ich keine Zahnaufhellung an.
5 Tipps von Dr. Sarmadi
- 1
Frag bei jedem Angebot nach dem Wirkstoff und der Konzentration in Prozent.
- 2
Lass vor einer Aufhellung prüfen, ob Karies, undichte Füllungen oder freiliegende Zahnhälse vorliegen.
- 3
Plane eine professionelle Zahnreinigung ein, weil sie oberflächliche Verfärbungen bereits entfernen kann.
- 4
Verschiebe ein Bleaching, wenn du schwanger bist oder stillst.
- 5
Kläre vorher, ob sichtbare Füllungen oder Kronen nach der Aufhellung ausgetauscht werden sollten.
Fazit
Der Unterschied zwischen Zahnarzt und kosmetischem Angebot liegt vor allem in der erlaubten Konzentration. Mittel mit mehr als 0,1 bis 6 Prozent Wasserstoffperoxid gehören nach EU-Recht in zahnärztliche Hände und sind unter 18 Jahren tabu. Vor der Behandlung stehen Befund und Aufklärung. Schwangerschaft, Karies und freiliegende Zahnhälse sprechen gegen ein Bleaching.
Jetzt Termin buchenBuch deinen Befundtermin über Doctolib, dann klären wir in Friedrichshain, ob ein Bleaching für dich passt.
Häufig gestellte Fragen
Ist Bleaching beim Zahnarzt oder im Kosmetikstudio besser?
Rechtlich unterscheiden sich die Angebote vor allem in der erlaubten Konzentration. Mittel mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid dürfen nach EU-Recht nur an Zahnärzte abgegeben werden. Außerhalb der Zahnarztpraxis sind höchstens 0,1 Prozent erlaubt.
Wie viel Wasserstoffperoxid darf ein Zahnarzt verwenden?
Zahnaufhellungsmittel mit mehr als 0,1 bis 6 Prozent Wasserstoffperoxid sind Zahnärzten vorbehalten. Die erste Anwendung je Zyklus erfolgt durch den Zahnarzt oder unter seiner direkten Aufsicht. So regelt es die Richtlinie 2011/84/EU.
Was sagen Zahnärzte zu Bleaching?
Die Bundeszahnärztekammer sieht bei regelrechter Anwendung keine Hinweise auf erhebliche Nebenwirkungen. Sie verlangt vorher einen Befund, eine Aufklärung und empfiehlt eine professionelle Zahnreinigung. Häufig tritt vorübergehend Empfindlichkeit auf.
Darf man unter 18 ein Bleaching machen?
Nein, für Mittel mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid schreibt das EU-Recht vor, sie nicht bei Personen unter 18 Jahren anzuwenden. Wir bieten Minderjährigen deshalb kein Bleaching an.
Kann ich in der Schwangerschaft ein Bleaching machen?
Die Bundeszahnärztekammer rät Schwangeren und Stillenden grundsätzlich von einer Zahnaufhellung ab. Wir verschieben die Behandlung deshalb auf die Zeit nach Schwangerschaft und Stillzeit.
Was kostet eine professionelle Zahnaufhellung in Berlin?
Bei SHAPE MY SMILE in Berlin-Friedrichshain kostet das In-Office-Bleaching ab 99 €* nach GOZ. Die vier Pakete liegen bei 99, 149, 199 und 350 €. Eine PZR Express vorab kostet 79 €.
Quellen
- Richtlinie 2011/84/EU zur Änderung von Anhang III (Wasserstoffperoxid). Rat der Europäischen Union, EUR-Lex, 20.09.2011, anzuwenden ab 31.10.2012 Gesetz
- Zähnebleichen (Bleaching) ist eine zahnärztliche Leistung. Bundeszahnärztekammer (BZÄK), 2014, präzisiert Juli 2019 Fachinformation
- Bleaching (Zahnaufhellung). Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Stand Februar 2024 Verbraucherinfo
- Bleaching: Möglichkeiten der Zahnaufhellung. Verbraucherzentrale Bundesverband, Stand 5. Mai 2025 Verbraucherinfo
- Wasserstoffperoxidhaltige Zahnbleichmittel und Mundpflegeprodukte. Europäische Kommission, Wissenschaftlicher Ausschuss Konsumgüter (SCCP), 2007 Fachinformation
Preisangaben sind unverbindliche Beispiele für Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ); der konkrete Preis ergibt sich nach individueller Befundung. Optionale Ratenzahlung über unseren Finanzierungspartner Health AG / BAWAG AG Niederlassung Deutschland, Gasstraße 4c, 22761 Hamburg (vorbehaltlich Bonitätsprüfung). Repräsentatives Beispiel gemäß § 17 PAngV: Nettodarlehensbetrag 999,00 €, fester Sollzinssatz 9,90 % p.a., effektiver Jahreszins 10,36 % p.a., Laufzeit 40 Monate, monatliche Rate 29,75 €, Gesamtbetrag 1.190,10 €. Darlehensgeber: BAWAG AG Niederlassung Deutschland / Health AG, Gasstraße 4c, 22761 Hamburg.




