Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Behandlungsvertrag, Termin- und Zahlungsbedingungen.

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Behandlungs- und sonstigen Verträge zwischen der Zahnarztpraxis SHAPE MY SMILE, Inhaber Bardia Saadat Sarmadi, Grünberger Straße 22, 10243 Berlin (nachfolgend „Praxis"), und ihren Patientinnen und Patienten (nachfolgend „Patient:in"). Patient:innen sind in der Regel Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Patient:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Praxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Gesetzliche Rechte der Patient:in, insbesondere nach den §§ 630a–630h BGB (Behandlungsvertrag), werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Behandlungsvertrags

Gegenstand des Vertrags ist die zahnmedizinische bzw. ästhetisch-zahnmedizinische Behandlung sowie damit verbundene Leistungen. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag über medizinische Leistungen (§§ 630a ff. BGB). Die Praxis schuldet eine fachgerechte Behandlung nach dem zum Behandlungszeitpunkt allgemein anerkannten fachlichen Standard (§ 630a Abs. 2 BGB), nicht jedoch einen bestimmten Behandlungserfolg.

Der Behandlungsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, regelmäßig im Rahmen des persönlichen Termins in der Praxis, zustande. Art und Umfang umfangreicherer Behandlungen werden zuvor besprochen und – soweit erforderlich – in einem schriftlichen Heil- und Kostenplan (HKP) festgehalten.

3. Online-Terminvereinbarung und Widerrufsrecht

Eine über die Website oder Drittanbieter (z. B. Doctolib) vorgenommene Terminanfrage dient der Terminvereinbarung und stellt noch keinen Abschluss des Behandlungsvertrags dar. Der Behandlungsvertrag wird grundsätzlich erst in der Praxis geschlossen; ein Fernabsatzvertrag liegt insoweit nicht vor.

Soweit ausnahmsweise ein entgeltlicher Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird, steht Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB zu; über die Einzelheiten und die Folgen informiert die Praxis in diesem Fall gesondert in Textform. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Praxis die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem die Patient:in ausdrücklich zugestimmt und ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass sie das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

4. Mitwirkung der Patient:in

Eine erfolgreiche Behandlung setzt die Mitwirkung der Patient:in voraus (§ 630c Abs. 1 BGB). Dazu gehören insbesondere vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zur Gesundheit und Vorgeschichte, das Einhalten von Tragezeiten (z. B. bei Alignern), eine angemessene Mundhygiene sowie das Wahrnehmen vereinbarter Kontrolltermine. Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung, kann dies das Behandlungsergebnis beeinträchtigen; hieraus resultierende Folgen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Praxis.

5. Aufklärung und Einwilligung

Vor einer Behandlung klärt die Praxis die Patient:in in verständlicher Weise über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme, ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten sowie über Behandlungsalternativen auf (§ 630e BGB). Über die voraussichtlich entstehenden Kosten wird die Patient:in informiert (§ 630c Abs. 3 BGB). Behandlungen erfolgen nur nach wirksamer Einwilligung; die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

6. Termine, Absagen und Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine sind verbindlich; die Behandlungszeit wird exklusiv für die Patient:in reserviert. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Praxis spätestens 48 Stunden vorher (an Werktagen) zu benachrichtigen.

Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen kann die Praxis für die reservierte, nicht mehr anderweitig vergebene Behandlungszeit ein Ausfallhonorar nach den Grundsätzen des Annahmeverzugs (§ 615 BGB) bzw. als Schadensersatz verlangen. Die Höhe richtet sich nach der reservierten Zeit abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs; es handelt sich nicht um eine pauschale Vertragsstrafe. Der Patient:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Vergütung, Fälligkeit und Verzug

Die Praxis ist eine reine Privatzahnarztpraxis. Sämtliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), ggf. ergänzend analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie nach Material- und Laborkosten unmittelbar gegenüber der Patient:in abgerechnet. Eine Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungs- bzw. Beihilfeverhältnis und liegt außerhalb des Einflusses der Praxis.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

8. Ratenzahlung, Finanzierung und Forderungsabtretung

Auf Wunsch kann eine Ratenzahlung über einen externen Finanzierungspartner (Health AG / BAWAG AG Niederlassung Deutschland) angeboten werden. Hierfür gelten zusätzlich die Bedingungen des Finanzierungspartners; das Zustandekommen und die Konditionen stehen unter dem Vorbehalt der Bonitätsprüfung. Die Angaben gemäß § 17 PAngV stellen kein verbindliches Finanzierungsangebot dar.

Die Abrechnung kann über eine privatzahnärztliche Verrechnungsstelle erfolgen. Eine Übermittlung von Behandlungs- und Abrechnungsdaten an die Verrechnungsstelle oder – im Fall der Finanzierung – die Abtretung der Honorarforderung an den Finanzierungspartner erfolgt ausschließlich mit der ausdrücklichen, gesonderten Einwilligung der Patient:in. Mit dieser Einwilligung entbindet die Patient:in die Praxis zugleich im erforderlichen Umfang von der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).

9. Keine Erfolgsgarantie; zahntechnische Werkstücke

Da es sich um einen Dienstvertrag handelt, wird kein bestimmter Behandlungserfolg geschuldet und keine Erfolgsgarantie übernommen. Bei zahntechnischen Werkstücken (z. B. Veneers, Aufbissschienen, Retainer) wird eine fach- und mangelfreie Anfertigung geschuldet; zeigt sich innerhalb angemessener Zeit ein von der Praxis zu vertretender Mangel des Werkstücks, erfolgt eine Nachbesserung. Gesetzliche Rechte der Patient:in bleiben unberührt.

10. Haftung

Die Praxis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden, die auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Patient:in regelmäßig vertrauen darf –, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt. Soweit die Haftung der Praxis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

11. Dokumentation und Einsicht in die Patientenakte

Die Praxis führt eine Patientenakte gemäß § 630f BGB. Die Patient:in kann auf Verlangen Einsicht in die vollständige, sie betreffende Patientenakte nehmen, soweit nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen (§ 630g BGB). Kosten für Kopien können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.

12. Datenschutz und Schweigepflicht

Die Praxis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

13. Außergerichtliche Streitbeilegung

Die Praxis ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit zahnärztlicher Leistungen kann die bei der Zahnärztekammer Berlin eingerichtete Schlichtungsstelle angerufen werden.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen. Ist die Patient:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Praxis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

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